Energieausweis

Im Bedarfsausweis sind die berechneten Kennwerte gegenüber einem Verbrauchsausweis unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der derzeitigen Bewohner.

Die Kennwerte für den Energiebedarf werden dazu rechnerisch unter standardisierten Rahmenbedingungen bestimmt (Standort und Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur). Sowohl auf Grundlage der individuellen Gebäudedaten (z.B. Baujahr, Gebäudetyp, Bau- und Umbaupläne) als auch aus den technischen Gebäude- und Heizungsdaten.

Hinweis: Seit 1.5.2021 müssen im Energieausweis auch die durch das Gebäude verursachten CO2-Emissionen ausgewiesen werden.

 

 

 

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

  • beim Neubau einer Immobilie
  • wenn eine Immobilie umfassend saniert wird und dabei eine energetische Bilanzierung nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) durchgeführt wird
  • wenn eine Bestandsimmobilie (Wohnung oder Haus) neu vermietet oder verkauft werden soll

 

Das sagt der Energieausweis aus

  • dokumentiert den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes
  • ermöglicht den Vergleich von Gebäuden anhand von Energiekenndaten und der CO2-Werte
  • gibt Modernisierungsempfehlungen, um die Bewertung zu verbessern, Heizkosten zu reduzieren sowie Immobilienwert und Vermietungs- oder Verkaufschancen zu erhöhen

 

Leistungen im Überblick

  • Erstellung durch einen unabhängigen Energieberater nach Vor-Ort-Begehung
  • Bereitstellung innerhalb weniger Tage
  • Vergleichsgrundlage für Käufer und Mieter auf 5 Seiten
  • Überblick über energetische Modernisierungsmöglichkeiten

 

 

 

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Als Mitglied im Deutschen Energieberater-Netzwerk DEN e.V. bieten wir Ihnen neutrale und unabhängige Beratungs- und Planungsleistungen zum energiesparenden Bauen und Modernisieren.

 

 

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Oliver Krein

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